Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Allgemeines

1. Geltungsbereich, Rechtsnatur
Sämtliche Coaching- und sonstigen Dienstleistungen werden unter (ergänzender) Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durchgeführt. Mit der (schriftlichen oder mündlichen) Beauftragung gelten diese Bedingungen als vom Auftraggeber (im Folgenden auch „Coachee“) angenommen. Weitere, insbesondere abweichende Vereinbarungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Auftragnehmer (im Folgenden auch „Coach“) nur verbindlich, sofern diese schriftlich niedergelegt oder anerkannt sind.
Die mit dem Auftragnehmer abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.

2. Unterbeauftragung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Bedarf und nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen heranzuziehen.

3. Vergütung, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
Die Vergütung wird durch Individualvereinbarung geregelt.
Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers werden, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist nur zulässig, wenn seine Ansprüche vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. Urheberrecht
Alle an den Auftragnehmer ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Das Urheberrecht an den Konzepten und Unterlagen steht alleine dem Auftragnehmer zu. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt. Ein Ton- und/oder Videomitschnitt von Veranstaltungen, Coachingsitzungen oder anderen Leistungen des Auftragnehmers ist nur mit dessen schriftlicher Genehmigung zulässig.

5. Haftung und Gewährleistung
Die Informationen und Ratschläge in den Veranstaltungen/Coaching-Sitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch den Auftragnehmer sorgfältig erwogen und geprüft. Jeder Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltungen/Coachingsitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Eine Haftung und Gewährleistung des Auftragnehmers wird, im rechtlich zulässigen Umfang, ausgeschlossen.

6. Versicherungsschutz, Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer ist für von ihm zu vertretende Schäden in ausreichendem Umfang versichert.
Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops etc., die in Räumlichkeiten des Auftraggebers oder von diesem angemieteten Räumlichkeiten stattfinden, ist immer der jeweilige Auftraggeber. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch den Auftragnehmer.

7. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollten sich in dem Vertrag Lücken herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung eventueller Lücken soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner nach dem Sinn des Vertrages gewollt haben.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtstand wird, soweit rechtlich zulässig, Singen am Hohentwiel vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

II. Besondere Bestimmungen für Einzelcoaching

1. Gegenstand
Der Coach erbringt seine Dienstleistungen auf der Grundlage der ihm von dem Coachee oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für deren sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt beim Coachee. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden weder zugesagt noch erbracht. Insbesondere schuldet der Coach kein wirtschaftliches Ergebnis. Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten lediglich die persönliche Entscheidung des Coachees vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen. Das Coaching ist keine Psychotherapie oder Heilbehandlung und soll diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

2. Vertragsschluss, Vergütung
Ein Vertrag kommt durch die Auftragserteilung des Coachees sowie die entsprechende Auftragsannahme des Coachs zustande. Die Auftragserteilung durch den Coachee und die Auftragsannahme durch den Coach kann durch das Absenden einer E-Mail, durch einen schriftlichen Auftrag oder mündlich durch einen telefonischen oder persönlichen Auftrag erfolgen.
Abgegebene Angebote sind freibleibend. Alle Vergütungsbestandteile verstehen sich in Euro. Für Coaching- und Beratungsleistungen, Nebenkosten, wie Telefongebühren, Reise- und Übernachtungskosten usw., werden die in der Coachingvereinbarung festgelegten Vergütungen bzw. Gebühren berechnet. Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der Coachee als Schuldner der Vergütung.
Die Vergütung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, bei Präsenzterminen nach der Sitzung in bar gegen Quittung und/oder Rechnung, ansonsten unverzüglich nach Rechnungsstellung ohne Abzug bar oder unbar zur Zahlung fällig.

3. Terminvereinbarungen, Ort, Dauer, Absage
Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für ein gegebenenfalls als kostenlos vereinbartes Vorgespräch. Zeit und Ort des (Telefon-)Coachings werden von den Parteien einvernehmlich und nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart. Der Coachee verpflichtet sich, zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen.
Eine Coachingsitzung dauert 60 Minuten, eine Doppelstunde entspricht 2 x 60 Minuten = 120 Minuten. Je nach Anliegen kann sich das Coaching von einem einmaligen Coachinggespräch bis zu einem über mehrere Monate in Anspruch nehmenden Prozess erstrecken.
Eine kostenlose Absage oder Terminverschiebung der Coachingsitzungen ist bis spätestens zwei Tage vor dem Termin möglich. Danach und bei unentschuldigtem Nichterscheinen wird die vereinbarte Vergütung in voller Höhe geschuldet.

4. Leistungserbringungshindernisse
Der Coach ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coachingtermine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungserbringungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. In diesem Fall wird der Coach den Coachee schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. In jedem Fall wird der Coach den Coachee auch schriftlich informieren (per SMS oder E-Mail ist ausreichend), sofern der Coachee telefonisch nicht zu erreichen war. Das Risiko der Nichterreichbarkeit trägt der Coachee. Ein Anspruch auf Ersatz nutzloser Aufwendungen besteht nicht.

5. Mitwirkungspflicht des Coachees
Ein Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Coach macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und ein bestimmter Erfolg nicht versprochen werden können. Der Coach steht dem Coachee als Prozessbegleiter und als Unterstützung bei eigenen Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Coachee geleistet. Der Coachee sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen und sich persönlich zu verändern.

6. Abgrenzung zur Psychotherapie
Psychotherapie ist problem- und symptomorientiert. Sie beschäftigt sich mit der Vergangenheit und ist bemüht, alte Wunden zu heilen. Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer diagnostizierten psychischen Krankheit.
Coaching ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Coaching ist keine Therapie oder Heilbehandlung und kann/soll diese auch nicht ersetzen. Coaching basiert auf einer Coach-Coachee-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Coachs klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt. Es werden weder Diagnosen erstellt, noch Heilungen versprochen. Das Ergebnis eines Coachings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Coachees, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergeht. Coaching dient dem „gesunden” Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist. Ein Coaching ist grundsätzlich nur bei körperlicher und geistiger Gesundheit möglich. Mit Inanspruchnahme der vereinbarten Dienstleistungen erklärt der Coachee, eigenverantwortlich durch geeignete Maßnahmen sichergestellt zu haben, körperlich und geistig gesund zu sein.

7. Beendigung der Vertragsbeziehung
Entscheidet der Coachee, dass er die Dienstleistung des Coachs nicht weiter in Anspruch nehmen möchte, so kann er jederzeit den Vertrag durch schriftliche Erklärung beenden. Bereits in Anspruch genommene Leistungen sind unabhängig davon zu bezahlen. Für bereits vereinbarte Termine gilt Ziffer II. 3. Absatz 3 entsprechend.

 

III. Besondere Bestimmungen für Seminare, Trainings, Workshops

1. Anmeldung, Bestätigung
Nach vorheriger Anmeldeinformation (schriftlich, mündlich oder über die Homepage) werden Anmeldungen zu Seminaren nur in schriftlicher Form entgegengenommen (per Post, Fax oder Email mit Rückbestätigung). Die Mindestanzahl für die Durchführung eines Seminars richtet sich bei In-House-Veranstaltungen nach den Strukturen des jeweiligen Unternehmens; bei externen Seminaren ist die Mindest- und Maximalanzahl aus den Seminarinformationen ersichtlich. Die Anmeldung zu Seminaren, Trainings oder Workshops ist grundsätzlich verbindlich.
Nach Anmeldung erfolgt eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung. Mit dieser wird auch die Rechnung über die vereinbarte Vergütung und alle für das Seminar notwendigen Unterlagen übersandt. Nach Zahlung der Vergütung (Zahlungseingang) ist das Seminar verbindlich reserviert. Sollte bei firmenexternen Veranstaltungen, die in Seminarhotels stattfinden, ein Seminar überbucht sein, erfolgt eine umgehende Benachrichtigung und ein Vermerk in der Warteliste.

2. Zahlungsbedingungen
Die Rechnung ist grundsätzlich spätestens 1 Monat vor Beginn der Veranstaltung zur Zahlung fällig, in Sonderfällen spätestens am Tag der Veranstaltung. Smile up your life – NLP-Seminare und Coaching am See berechnet einen Betrag von 300,00 Euro als Anzahlung auf den Seminarpreis von 5- und mehrtägigen Seminaren, der für Verwaltungsaufwand, für Kosten und Auslagen in Rechnung gestellt wird und nicht erstattungsfähig ist.

3. Rücktritt durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn: für ein Seminar/ eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen (bei Trainings mindestens 5 Teilnehmer – es gilt die Ausschreibung); die Veranstaltung aus nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen abgesagt werden muss. Dies ist beispielsweise bei Krankheit/Unfall des/der Dozent/in oder höherer Gewalt der Fall. Bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren werden in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall sind ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens des Auftragnehmers.

4. Stornierung durch den Auftraggeber
Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten (Storno). Für Endverbraucher, die ihre Leistungen nicht zu geschäftlichen Zwecken nutzen, gilt das gesetzliche Rücktrittsrecht. Die Stornierung ist unter den folgenden Bedingungen möglich: Bei Stornierung bis zu sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von € 50,- an. Bei einer Stornierung bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen 25 % der Teilnahmegebühr an, bis zu zwei Wochen vorher 50 % der Teilnahmegebühr. Bei Stornierung nach diesem Zeitpunkt berechnet der Auftragnehmer 100 % der Teilnahmegebühr. Wird ein/e Ersatzteilnehmer/in gestellt, fallen keine Stornokosten an. Bereits geleistete Zahlungen des Teilnehmers werden dabei vom Auftragnehmer verrechnet. Dem Auftraggeber steht der Nachweis frei, dass dem Auftragnehmer kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Bei Nichterscheinen zu Seminar- oder Veranstaltungsbeginn wird das volle Teilnahmeentgelt fällig, soweit der Auftraggeber nicht in zulässiger Weise vom Vertrag zurückgetreten ist. Die Stornierung/der Rücktritt ist nur schriftlich möglich.

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